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3 Schichtenmodell
Seit dem 1.
Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft, mit dem das 3-Schichten-Modell
für die Altersvorsorge eingeführt und das bisherige System der 3 Säulen
(gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und Private
Vorsorge) durch vom Staat geförderte Altersvorsorgeformen abgelöst wurde.
Ein wenig gleicht das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge einem großen
Baukasten: aus verschiedenen Elementen lässt sich individuell die passende
Zukunftsvorsorge zusammenstellen:
| 1.
Schicht |
Basisversorgung |
Gesetzl. Rentenversicherung
Berufsständige
Versorgung
RürupRente
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Beiträge:
zunehmend steuerbegünstigt
Renten: zunehmend
steuerpflichtig
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| 2.
Schicht |
Zusatzversorgung |
RiesterRente
BetriebsRente (z.B.
Direktversicherung)
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Beiträge: steuerfrei
oder zulagengefördert
Renten: steuerpflichtig
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| 3.
Schicht |
Kapitalanlage |
PrivatRente
Investmentfonds
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Beiträge: aus
versteuertem Einkommen
Renten: steuerbegünstigt
Erträge: Abgeltungsteuer
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RürupRente
Zur Basisversorgung gehören
neben der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständigen Versorgungssystemen
auch die RürupRente (BasisRente).
| Empfehlung:
Die staatlich geförderte RürupRente erschließt erstmals
Selbstständigen den Aufbau einer steuerlich geförderten
Altersversorgung. Sie lohnt sich aber auch für Paare ohne Kinder
und rechnet sich für Personen ab 55 Jahren durch den sog. Senioreneffekt.
Durch diesen Effekt können aufgrund der sehr kurzen Laufzeit
verhältnismäßig hohe Nachsteuerrenditen erzielt werden,
da die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträhe höher
ist als die spätere Steuerlast auf die Leistungen. |
Sie profitieren schon heute
von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
und Basisrente als Vorsorgeaufwand und können Schritt für Schritt
Steuern sparen. So können Sie 2010 bereits 70 Prozent der Beiträge (maximal
14.000 Euro bzw. 28.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) steuerlich
geltend machen. Bis 2025 steigt der Betrag auf bis zu 20.000 Euro p.a.
(für zusammen veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro p.a.). Ihnen steht
danach unterm Strich mehr Geld zur Verfügung, das Sie in Ihre Zukunft
investieren können, um spätere Versorgungslücken zu verringern. Denn als
Rentner werden Sie künftig stärker zur Kasse gebeten. Seit 2005 sind die
Renten zu 50 Prozent steuerpflichtig. Bei späterem Rentenbeginn erhöht
sich der zu versteuernde Teil der Renten auf bis zu 100 Prozent ab dem
Jahr 2040.
Bei der vom Staat geförderten
Rürup-Rente baut sich der Versicherte durch regelmäßige Beiträge ein Kapital
auf, das frühestens ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente
ausgezahlt wird.
| Vorteile: Im
Falle einer Arbeitslosigkeit wird das in der Rürup-Rente vorhandene
Vermögen nicht für Arbeitslosengeld II-Berechnungen herangezogen!
Im Todesfall wird aus dem vorhandenen Hinterbliebenenguthaben eine
Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten
Kinder ausgezahlt. |
| Nachteile:
Die Vorsorgeansprüche sind nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht
veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. Eine einmalige
Kapitalauszahlung ist nicht möglich. |
RiesterRente
Einen Riester-Vertrag kann
jeder abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
oder Beamter ist.
| Empfehlung:
Grundsätzlich ist die RiesterRente für jeden empfehlenswert, der diese
staatlich geförderte Anlageform in Anspruch nehmen kann, also Anspruch
auf Riester-Förderung hat. Im Besonderen profitieren Berufsstarter
und Familien mit Kindern sowie Ledige und Verheiratete mit einem
hohen Einkommen. Auch nicht förderberechtigte Ehepartner
erhalten staatliche Zulagen, wenn der förderberechtigte einen
Vertrag abschließt. |
Bei der RiesterRente fördert
der Staat durch Zulagen und ggf. zusätzlichen Steuervorteil den Aufbau
einer privaten, lebenslangen Rente. Die Beiträge fließen zum Beispiel
in eine eigens dafür geschaffene, zertifizierte Rentenversicherung oder
einen Fondssparplan. Das Kapital wird zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr
des Versicherten als monatliche Rente ausgezahlt – lebenslang.
Übrigens: Die Riester-Rente
reicht nicht aus, um die bereits heute bestehende Versorgungslücke zwischen
dem letzten Nettoeinkommen vor Rentenbeginn und der gesetzlichen Altersrente
zu schließen.
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Vorteile:
Durch die erhebliche Förderung durch Zulagen und die Steuerersparnis
liegt die Förderquote des Staates bei bis zu 91%. Zu Beginn der
Rentenbezugszeit kann sich der Anleger - unter Berücksichtigung
der Reduzierung der Rentenzahlungen - einen Betrag von 30% des angesparten
Kapitals direkt auszahlen lassen. Das Guthaben im Riester-Vertrag
ist pfändungssicher. Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit und
Bezug von Arbeitslosengeld II bleibt das eingezahlte Vermögen unberücksichtigt.
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| Nachteile:
Wird ein Vertrag "schädlich" aufgelöst - also z. B. gekündigt und
nicht übertragen, müssen die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt
werden. Gleiches gilt beim Tod des Anlegers, sofern der Vertrag nicht
auf einen Ehepartner übertragen wird. |
BetriebsRente
Bei der staatlich geförderten
betrieblichen Altersversorgung wird Bruttolohn steuerbegünstigt in Beiträge
für den Aufbau einer lebenslangen privaten Rente umgewandelt.
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Empfehlung:
Jeder Arbeitnehmer kann steuerbegünstigt eine Altersversorgung
über den Betrieb aufbauen. Insbesondere Arbeitnehmer mit hohem
Einkommen erzielen einen hohen Vorteil aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnis.
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Sowohl Arbeitgeber als
auch Arbeitnehmer profitieren von dieser Art der Altersvorsorge. So sparen
Arbeitgeber Lohnnebenkosten und Arbeitnehmer die Sozialabgaben und zusätzlich
die Lohnsteuer. Die späteren Versorgungsleistungen führen zu voll steuerpflichtigen
Einkünften, i. d. R. jedoch zu einem niedrigeren Steuersatz als in der
Erwerbsphase.
So können beispielsweise
bei der Direktversicherung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
West (2010: 2.640 Euro) steuerfrei und für Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze
sozialversicherungsfrei aus dem Bruttolohn in Versicherungsbeiträge umgewandelt
werden. Zusätzlich kann seit dem 1.1.2005 ein steuerfreier Betrag
von bis zu 1.800 Euro eingezahlt werden.
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung:
Seit 1. Januar 2002 haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch
auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Möglicherweise
beteiligt sich Ihr Arbeitgeber an der betrieblichen Altersversorgung.
| Vorteile
für Arbeitgeber: Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung
durch unternehmensindividuelles Angebot der betrieblichen Altersversorgung
an die Mitarbeiter. Senkung der Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsfreiheit
der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bei Entgeltumwandlung.
Mitarbeitermotivation und -bindung durch Unterstützung beim Aufbau
der Altersvorsorge. Geringer Verwaltungsaufwand, da das Versicherungsunternehmen
die komplette Abwicklung übernimmt. Wettbewerbsvorteil durch motivierte
Mitarbeiter und Imageförderung des Unternehmens. |
| Vorteile
für Arbeitnehmer: Steuerbegünstigte, zusätzliche Absicherung
im Alter durch gezielte Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente
und privater Vorsorge. Steuer- und Sozialversicherungsersparnis durch
Abzug des Beitrages vom Bruttogehalt (Sozialversicherungsersparnis
bei Entgeltumwandlung). Wahlrecht zwischen einmaliger Kapitalauszahlung
oder lebenslanger Rentenzahlung. Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel,
da der Vertrag einfach übertragen werden kann. Keine Anrechnung bei
Arbeitlosengeld II. |
Zur Durchführung
der betrieblichen Altersversorgung stehen 5 Durchführungswege zur
Verfügung: Pensions- und Unterstützungskassenzusage sowie die
versicherungsförmigen Durchführungswege (Direktversicherung,
Pensionskasse, Pensionsfonds). Zusätzlich können unterschiedliche
Gestaltungsformen gewählt werden: Arbeitgeber- , arbeitnehmer-
(Entgeltumwandlung) oder mischfinanzierte Altersversorgung, Betriebsrente
statt Vermögenswirksame Leistungen, Betriebsrente statt Lohnerhöhung
oder Arbeitszeitgutschrift. Unsere Experten helfen Ihnen bei der richtigen
Auswahl des Durchführungsweges und der Gestaltungsform.
PrivatRente
Der Klassiker der privaten
Altersvorsorge ist die PrivatRente. Diese sichert eine lebenslange Rentenleistung
zu.
| Empfehlung:
Eine PrivatRente kann grundsätzlich jeder abschließen.
Sie ist jedoch besonders für Besserverdiener und Selbstständige
geeignet. |
Das Prinzip der PrivatRente
ist einfach: Der Kunde stellt der Versicherung entweder durch Ratenzahlung
oder durch eine Einmalzahlung, oder - wie bei einigen Versicherern möglich
- durch eine Kombination aus beidem, Kapital zur Verfügung. Als Gegenleistung
erhält er die Zusage, ab seinem Renteneintritt lebenslang monatlich einen
bestimmten Betrag ausbezahlt zu bekommen. Der größte Unterschied zu den
staatlich geförderten Vorsorgeformen wie Rürup- und RiesterRente,
oder der betrieblichen Altersvorsorge ist die wesentlich größere Flexibilität
bei der PrivatRente. So könnte zum Rentenbeginn auch das gesamte angesparte
Vermögen ausgezahlt werden und auch während der Beitragszahlung kann der
Vertrag in vielen Fällen z.B. beliehen oder übertragen werden.
| Vorteile:
Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung erhält der Kunde
bei Policen mit Beitragsgarantie vorab die Garantie einer (Mindest-)
Rente, die lebenslang gezahlt und durch Gewinnbeteiligung erhöht
wird. Grundsätzlich kann das Kapital aus der privaten Rentenversicherung
an jeglichen, vom Kunden festgelegten, Bezugsberechtigten vererbt
werden. |
| Nachteil:
Die Beitragsleistungen werden vom Kunden selbst erbracht. Der Staat
leistet dabei keine Unterstützung wie bei Riester-, Betriebs- oder
RürupRenten. |
Investmentfonds
Investmentfonds bestehen
aus einer Vielzahl von Einzelanlagen. Bei den meisten Fonds handelt es
sich um Aktien, viele Fonds investieren auch in festverzinsliche Papier
wie Anleihen oder Immobilien. Durch die breite Streuung in unterschiedliche
Papiere und Märkte ist das Risiko von Kursschwankungen bedeutend
geringer als bei der einzelnen Anlage in Aktien oder festverzinslichen
Wertpapieren.
| Empfehlung:
Investmentfonds lohnen sich für alle, die sich nicht mit sicheren,
aber niedrigen Zinsanlagen begnügen und die Renditechancen deutlich
verbessern wollen. Sie lohnen sich für Arbeitnehmer als VL-Sparen,
aber auch für Besserverdiener, die nicht allein auf die staatlich
geförderte Altersversorgung setzen. |
Für den Vermögensaufbau
bieten sich Investmentsparern zwei Möglichkeiten an: Einmalanlagen
für Sparer, die größere Summen investieren möchten,
oder Fondssparpläne für Anleger, die den Vermögensaufbau
durch kleine Beträge langfristig beginnen wollen.
Bei der Auszahlung kann
der Anleger wählen, ob er das angesparte Vermögen einmalig durch
Verkauf der Fondsanteile oder in monatlichen Raten als Auszahlungsplan
mit und ohne Kapitalverzehr entnehmen möchte.
| Vorteil:
Auf Grundlage eines Chancen-Risikoprofils kann der ideale Mix zwischen
sicherheits- und renditeorientierten Anlagen festgelegt werden. Durch
eine breite Risikostreuung kann das Anlagerisiko minimiert werden.
Bei einem Fondssparplan stellt sich nicht die Frage des optimalen
Einstiegszeitpunkts. Fondssparer investieren antizyklisch und erzielen
dadurch einen güsntigeren Durchschnittskurs (Cost Average Effekt). |
| Nachteil:
Der Anleger nutzt die Chancen der Kapitalmärkte, ist aber auch
den Risiken von Kursschwankungen ausgesetzt. |
Näheres erfahren Sie
unter www.investmentberatung.de . Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Anlage in Investmentfonds.
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