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Anlageberatung.DE Online Leistungsvergleiche von Banken und Versicherungen
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Krankenversicherung |
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WISSENSWERTES ZUR PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG |
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Tipps zum Versicherungswechsel
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Wechsel
von der Gesetzlichen in die Private. |
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Arbeitnehmer können
wechseln. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Gehalt über der
Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese legt fest, bis zu welcher
Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Wer im
Jahr 2010 mehr als 49.950 EUR (4.162,00 EUR pro Monat) verdient
kann wechseln. Für Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002
über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die
an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr
2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2010 beträgt
diese 45.000 EUR (3.750 EUR monatlich).
Aber Wechselwillige
müssen eine 3-Jahresfrist beachten: Mit
der Gesundheitsreform 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz / GKV-WSG)
ist unter anderem mit dem Stichtag 2. Februar 2007 eine 3-Jahres-Wechselfrist
in Kraft getreten. Demnach sind Arbeitnehmer erst versicherungsfrei,
wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in drei aufeinander folgenden
Kalenderjahren überschritten wird. Die Versicherungspflicht endet
mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten
und die JAEG des Folgejahres auch überschritten wird. Für Berufsanfänger
und bei Wechsel des Arbeitgebers gilt die Frist gleichermaßen. Arbeitnehmer,
die noch nicht die 3-Jahres-Wechselfrist erfüllen, bleiben versicherungsfrei,
wenn sie am 2. Februar 2007 privat versichert waren oder ihre Mitgliedschaft
in der GKV gekündigt hatten, um in die PKV zu wechseln. Für
Selbständige, Freiberufler und Beamte ist die 3-Jahres-Wechselfrist
nicht maßgeblich; ein Wechsel in die private Krankenversicherung
ist unabhängig vom Einkommen möglich.
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Wechsel
von den Privaten in die Gesetzliche. |
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Eine Rückkehr
in die GKV ist nicht ohne Weiteres möglich. Grundsätzlich kann eine
Rückkehr in die GKV nur erfolgen, wenn die Versicherungspflicht oder
ein Anspruch auf eine Familienversicherung gegeben ist. Für Personen,
die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist dieser Weg nur unter bestimmten
Voraussetzungen möglich: Wenn ab Alter 55 in den letzten 5 Jahren
für mindestens 2,5 Jahre eine Pflichtversicherung in der GKV
bestand. Die 55-Jahres- Grenze gilt nicht, wenn Versicherungspflicht
aufgrund des Bezuges von ALG II eintritt. |
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Wechsel
zwischen den Privaten. |
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Ein
Wechsel innerhalb der PKV ist grundsätzlich möglich, aber
nicht ratsam. Denn der Versicherte hat einen individuellen Vertrag
mit einer dauerhaften persönlichen Beziehung abgeschlossen. Je länger
der Vertrag besteht, desto dauerhaftere Rechte erwirbt der Versicherte.
So können Krankheiten, die während der Zugehörigkeit bei der bisherigen
Versicherung aufgetreten sind, zu risikoerheblichen Vorerkrankungen
werden, die, wenn überhaupt, nur gegen einen Mehrbeitrag versichert
werden können. Neue Wartezeiten und das höhere Eintrittsalters
beim Wechsel führen zu weiteren Verschlechterungen gegenüber
dem Altvertrag.
Ein weiterer
Hinderungsgrund ist entschärft worden, wenn der private Krankenvollversicherungsschutz
ab dem 1. Januar 2009 begründet wurde. Denn die kalkulierten Alterungsrückstellungen
in Höhe des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif
entsprechen, werden an den neuen Versicherer übertragen. Es werden
also Alterungsrückstellungen in der Höhe übertragen, wie sie sich
ergeben hätten, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif
versichert gewesen wäre, jedoch nicht mehr, als nach dem alten Tarif
zu übertragen gewesen wären. Sah der alte Tarif nämlich insgesamt
geringere Leistungen als der Basistarif vor, werden auch entsprechend
weniger Alterungsrückstellungen übertragen. Im Gegensatz zu bereits
bestehenden Verträgen muss die Möglichkeit zur Mitnahme der Alterungsrückstellungen
in Neuverträgen einkalkuliert werden. In allen anderen Fällen
ist eine Übertragung der Alterungsrückstellungen nicht
möglich.
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Singles |
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Für
Singles mit einem hohen Einkommen lohnt sich die Private Krankenversicherung.
Beziehen Sie aber Ihre aktuelle und zukünftige Lebensplanung
in diese Entscheidung mit ein. Eine spätere Familiengründung
mit zwei oder mehr Kindern kann dann zu höheren Kosten führen.
In der Gesetzlichen sind Kinder dagegen beitragsfrei mitversichert. |
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Berufstätige
Ehepaare |
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Berufstätige
Ehepaare ohne bzw. mit maximal 2 Kindern sind in der Privaten Krankenversicherung
gut platziert. Kinder müssen nicht bei der gleichen Versicherung
untergebracht werden wie das Elternteil. Einige Gesellschaften bieten
günstigere Tarife speziell für Kinder an. |
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Familie
mit einem Einkommen |
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Wird
der Familienunterhalt nur durch ein Einkommen gesichert, ist die gesetzliche
Krankenkasse die bessere Alternative. Durch das freie Kassenwahlrecht
können Sie ebenfalls viel Geld sparen. Führen Sie einen
Vergleich der Kassen durch und werten Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz
durch eine Private Krankenzusatzversicherung auf. |
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