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Anlageberatung.DE Online Leistungsvergleiche von Banken und Versicherungen
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Krankenversicherung |
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WISSENSWERTES ZUR PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG |
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Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung
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Leistungsumfang |
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In
der Privaten Krankenversicherung bestimmt der Einzelne weitgehend
selbst den für ihn je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft
optimalen Leistungsumfang. Die Möglichkeiten reichen vom Grundschutz,
der in etwa dem Leistungsstandard der gesetzlichen Krankenkassen
entspricht, bis zur Spitzenschutz in allen Bereichen.
Wegen
des privatrechtlichen Vertragsprinzips sind Eingriffe in den Leistungsunfang
weder durch Politik noch Versicherung möglich. Der versicherte
Leistungsumfang ist lebenslang garantiert.
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Kombinationen |
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Durch
die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten können Sie
sich Ihr individuelles Paket für den Versicherungsschutz schnüren.
Bei einem Wechsel sollten Sie beachten, dass je nach Leistungsart
unterschiedliche Wartezeiten gelten. In dieser Zeit werden keine Leistungen
erbracht, außer bei Unfällen. Auf besonderen Antrag mit
ärztlichem Zeugnis über den Gesundheitszustand kann die
Wartezeit entfallen. Die Kombinationsmöglichkeiten und das Angebot
sind vielfältig. Nutzen Sie den Tarifrechner und wählen
Sie das für Sie beste Angebot. |
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Der Leistungskatalog - die Grundbausteine im Überblick. |
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| Leistung |
Beschreibung |
| Ambulante
Heilbehandlung |
Freie
Arztwahl und Kostenerstattung für ärztliche Behandlung
einschließlich Beratung, Hausbesuche und Vorsorgeuntersuchungen.
Behandlung durch Heilpraktiker nach Tarif. Krankengymnastik,
Massagen, ambulante Kuren bis zu 4 Wochen. Heil- und Hilfsmittel
(zum Beispiel: Brillen, Geh- und Stützapparate, usw.) sowie
Arzneimittel im Rahmen des gewählten Tarifs. |
| Stationäre
Heilbehandlung |
Freie
Krankenhauswahl und Erstattung von Kosten, die durch Behandlung,
Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen. Sie wählen
das Krankenkaus und entscheiden, ob Sie im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
oder im Mehr-Bett-Zimmer untergebracht werden wollen. Eine Chefarzt-Behandlung
kann optional eingeschlossen werden. |
| Zahnärztliche
Behandlung und Zahnersatz |
Dazu
gehören Zahnbehandlungen, auch hochwertige Behandlungsformen
(z.B. Inlays), Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen.
Für Zahnbehandlung erstatten die Versicherer je nach Tarif
bis zu 100%. Bei Zahnersatz übernehmen die Gesellschaften
bis zu 80% der Kosten. |
| Krankentagegeld |
Wenn ein Arbeitnehmer
erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte
Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.
Für den Verdienstausfall nach Ablauf der Lohnfortzahlung
sollte der privat Versicherte eine Krankentagegeld-versicherung
abschließen. Das
Krankentagegeld für Arbeitnehmer sollte das Netto-Einkommen
nicht überschreiten. Maßgeblich für das Netto-Einkommen
ist der Durchschnitt der letzten 12 Monatsgehälter vor
Antragsstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Sonstige Krankentage oder Krankengelder sind anzurechnen.
Selbstständige
und Freiberufler genießen diesen Vorteil nicht und
müssen sich privat versichern, wenn Sie keine Einkommensverluste
erleiden wollen. Sie können neben dem Netto-Einkommen
auch Betriebsausgaben und Betriebskosten versichern. Bei Selbstständigen
und Freiberuflern gelten als Nettoeinkommen je nach Versicherer
bis zu 80 % der Summe der Einkünfte (Betriebseinnahmen
nach Kürzung um die Betriebsausgaben). Das Tagegeld ist grundsätzlich
auf einen maximalen Tagessatz beschränkt. Der bisherige
Anspruch auf Krankengeld für selbstständige Erwerbstätige
wurde per Gesetz zum 31.12.2008 gestrichen.
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| Pflegepflichtversicherung |
Zur
finanziellen Absicherung des Lebensrisikos der Pflegebedürftigkeit
wurde in Deutschland im Jahr 1995 die Pflegepflichtversicherung
eingeführt. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“
schließen Privatversicherte ihre Pflegeversicherung bei einem
privaten Krankenversicherer ab. Die
private Pflegepflichtversicherung funktioniert nach dem Prinzip
der Kapitaldeckung und ist somit demografiefest. Der Höchstbeitrag
beläuft sich auf max. 73,12 EUR (2010, 1,95% der aktuellen
Beitragsbemessungsgrenze). |
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