Staatliche
Förderung und ihre Auswirkung im 3 Schichtenmodell
RürupRente
Ziel der Basisrente ist
es vornehmlich, ein privat finanziertes Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung
einzuführen. Deshalb kann grundsätzlich jeder Steuerpflichtige die Basisrente
abschließen. Vor allem wer im Alter keine oder eine im Vergleich zum Nettoeinkommen
niedrige gesetzliche Rente erwartet, ist Nutznießer dieser Regelung. Also:
Selbstständige (insbesondere Gewerbetreibende) und Angestellte mit einem
Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2010: 66.000 Euro (West),
55.800 Euro (Ost) Bruttojahreseinkommen).
Um in den Genuss steuerlicher
Förderung zu kommen, müssen RürupRenten strengen Kriterien genügen.
Private Leibrentenversicherungen und neuerdings auch Bank- und Fondsauszahlpläne
werden als Basisrenten anerkannt.
-
|
Dazu müssen
sie im Kapitaldeckungsverfahren finanziert sein, |
-
|
die Zahlung
einer monatlichen Rente vorsehen, auf das Leben des Rentenempfängers
und auf dessen Lebenszeit abgeschlossen werden, |
-
|
einen
Rentenbeginn nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen und |
-
|
eine Anwartschaft
gewähren, die nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kapitalisierbar
und nicht vererbbar ist (ähnlich der Konstruktion der gesetzlichen
Rente). |
Die Höchstgrenze der gesamten
Altersvorsorgeaufwendungen liegt bei 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000
Euro (Verheiratete) pro Jahr. Davon steuerlich abziehbar ist ein prozentualer
Anteil, der im Jahr 2010 bei einem Prozentsatz von 70% liegt und bis 2025
jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100% ansteigt.
RiesterRente
Familien profitieren von
einer hohen Zulage und Besserverdiener von der Steuerersparnis. Allerdings
kann nicht jeder die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
Riesterförderfähig sind
grundsätzlich alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
wie Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende.
Außerdem zählen u.a.
zum Kreis der Förderberchtigten
-
|
Beamte,
Richter und Soldaten, |
-
|
Bezieher
von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II, |
-
|
Eltern
in der Kindererziehungszeit, |
-
|
geringfügig
Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und
den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15 % auf
den jeweils vollen Beitragssatz (2010: 19,9 %) aufgestockt haben |
-
|
Personen,
die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Dienstunfähigkeit
aus einem Alterssicherungssystem (z. B. gesetzliche Rentenversicherung)
beziehen und |
-
|
mittelbar
Förderberechtigte, wenn der Ehegatte einen Riestervertrag abschließt. |
Je nach Familienstand und
Anzahl der Kinder sowie Einkommen fördert der Staat durch Zulagen
einen Riestervertrag. Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren sind,
wird eine Kinderzulage in Höhe von 300 EUR gezahlt. Für Förderberechtigte,
die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, erhöht sich die Grundzulage um einmalig 200 EUR.
|
Grundzulage |
Zulage Ehepaar |
Kinderzulage |
ab 2008 |
154 EUR |
308 EUR |
185 (300) EUR |
Um die volle Zulage zu
erhalten, muss der Förderberechtigte einen so genannten Mindesteigenbeitrag
leisten. Dieser beläuft sich seit dem Jahr 2008 auf 4 % des sozialversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens – maximal 2.100 EUR- abzüglich der jeweiligen Zulage.
Wird ein geringerer Beitrag als der Mindesteigenbeitrag in den Vertrag
eingezahlt, wird die Zulage im Verhältnis des tatsächlich gezahlten Eigenbeitrags
zum Mindesteigenbeitrag gekürzt.
Steuerpflichtige Riestersparer
profitieren von einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug, der seit 2008
maximal 2.100 EUR beträgt. Der komplette Beitrag inklusive Zulage, maximal
2.100 EUR pro geförderter Person, wird automatisch in der Einkommensteuer-Veranlagung
als Sonderausgabe abgezogen. Ist die Steuerersparnis höher als die bereits
erhaltene Zulage, erhält man auch noch die Differenz zu der bereits erhaltenen
Zulage. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nicht nur die geleisteten
Riesterbeiträge, sondern auch die Zulagen.
BetriebsRente
Die betriebliche Altersversorgung
ist in einem System aus Arbeitsrecht, Steuer-, Sozialversicherungs- und
Bilanzrecht sowie Versicherungsrecht eingebettet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
können aus 5 Durchführungswegen wählen:
Pensionszusage |
Unterstützungskasse |
Direktversicherung |
Pensionskasse |
Pensionsfonds |
Welcher Durchführungsweg
der geeignete ist, kann nur in einem Beratungsgespräch herausgefunden
werden.
Die Beiträge für
eine Betriebsrente können entweder durch den Arbeitgeber oder durch
den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden. Eine Mischfinanzierung,
bei der der Arbeitgeber sich an der Finanzierung beteiligt, ist ebenfalls
möglich. Je nach Durchführungsweg und Finanzierungsart ergeben
sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Besteuerung und Verbeitragung
der Beiträge und Renten zu einer Betriebsrente. Einen ersten Überblick
bietet folgende vereinfachte Übersicht der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Behandlung der Beiträge und Renten:
|
PZ
|
UK
|
DV
|
PK
|
PF
|
Ansparphase |
Keine
Besteuerung
|
Steuer-
und sozialversicherungsfrei bis 4% BBG DRV, weitere 1.800 EUR steuerfrei
|
Rentenphase |
Besteuerung
der Renten
|
Besteuerung
der Renten und ggf. Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner
|
Wegen der Komplexität
der betrieblichen Altersversorgung beschränkt sich die folgende Darstellung
nur auf die Direktversicherung, der verbreiteste Durchführungsweg.
Die Beiträge zur Direktversicherung
sind beim Arbeitnehmer jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze
der Deutschen Rentenversicherung West (BBG/DRV für 2010: 2.640 EUR)
einkommensteuerfrei, wenn Sie im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses
gezahlt werden . Für Neuzusagen ab dem 1.1.2005 besteht nach Ausschöpfung
der 4% BBG/DRV ein erweiterter Förderrahmen in Höhe von bis zu 1.800 EUR,
sofern keine Pauschalbesteuerung nach §40b EStG genutzt wird.
Bis zu 4% BBG/DRV sind
die Beiträge auch sozialversicherungsfrei , aber im Rahmen des erweiterten
steuerlichen Förderrahmens in Höhe von 1.800 EUR von der Sozialversicherung
nicht befreit.
Die Leistungen aus der
Direktversicherung unterliegen der vollen Besteuerung und Verbeitragung
in der Gesetzlichen Krankenversicherung/Pflegeversicherung.
Eine Übersicht zeigt
die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Vorteile für
den Arbeitnehmer: |
-
|
Steuerfreie
Beiträge bis 4% BBG/DRV (West) Steuerfreie 1.800 EUR sofern Lohnsteuerpauschalierung
nicht genutzt wird(Neuzusagen ab 01.01.2005) |
-
|
Beiträge
sind sozialabgabenfrei i. H. v. max. 4% BBG/DRV (West) |
-
|
günstige
Besteuerung der Rentenleistungen im Alter |
-
|
Bei vorzeitigem
Ausscheiden aus dem Unternehmen Fortführung des Vertrags privat oder
über den neuen Arbeitgeber |
-
|
Keine
Anrechnung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV-sicher) |
-
|
Kapitalwahlrecht
|
Vorteile
für den Arbeitgeber: |
-
|
Senkung
der Lohnnebenkosten durch sozialversicherungsfreie Beiträgebis 4%
der BBG/DRV |
-
|
Einfach
und verwaltungsarm Auslagerung betriebsfremder Risiken |
-
|
Kein Bilanzausweis |
-
|
Beiträge
sind Betriebsausgaben |
-
|
Rechtsanspruch
des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ist erfüllt |
-
|
Unterstützung
der Arbeitnehmer beim Aufbau einer Zusatzversorgung |
-
|
Bei vorzeitigem
Ausscheiden des Mitarbeiters entstehen i. d. R. keine weiteren Forderungen |
-
|
Keine
Zusatzkosten (kein Beitrag zum Pensions-Sicherungs-Verein) |
-
|
Insolvenzschutz
durch unwiderrufliches Bezugsrecht |
PrivatRente
Der Staat beteiligt sich
nicht am Aufbau einer PrivatRente. Doch die günstige Besteuerung
der Rentenleistungen
Da die Ansparleistung in
die private Rentenversicherung aus dem vollversteuerten Einkommen der
Kunden erfolgt, unterliegt die Rente aus der Versicherung der Ertragsanteilsbesteuerung.
Dies bedeutet, dass nur der durch Zins und Zinseszins entstehende Gewinn
besteuert wird. Wer hier einen langen Atem hat und später die Rente bezieht,
kann Geld sparen und seine Rente erhöhen - denn die Ertragsanteilsbesteuerung
wird gestaffelt nach dem Alter des Kunden berechnet.
Alter
zu Rentenbeginn
|
zu
versteuernder Ertragsanteil
|
60
Jahre
|
22%
|
63
Jahre
|
20%
|
65
Jahre
|
18%
|
67
Jahre
|
17%
|
Erhält er z.B. mit 60 Jahren
seine Rentenzahlung, werden 22% davon mit dem persönlichen Steuersatz
versteuert. Mit 63 Jahren sind dies noch 20% und mit 67 Jahren nur noch
17%.
Einen Sonderfall stellt
die Kapitalabfindung zu Rentenbeginn dar. Hier unterliegt der Differenzbetrag
zwischen Versicherungsleistung und entrichteten Beiträgen der Einkommenssteuer.
Es sei denn, der Kunde ist bereits 60 Jahre und hat vorher mind. 12 Jahre
in die Police eingezahlt, dann ist nur die Hälfte des Betrages einkommenssteuerpflichtig.
Investmentfonds
Seit 2009 werden Kapitalerträge
wie Zinsen und Dividenden sowie Kursgewinne von Wertpapieren einheitlich
mit 25% Abgeltungsteuer besteuert. Dieser Satz erhöht ich noch um
den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Die Kapitalertragsteuer
fällt für Erträge und Gewinne über den Sparerpauschbetrag
(801 EUR / 1.602 EUR für Alleinstehende / Verheiratete) an und wird
von den Banken abgeführt. Deshalb sollten Fondssparer prüfen,
ob sie sich mit einem Freistellungsauftrag von der Zahlung der Kapitalertragsteuer
befreien lassen können und somit die Erträge steuerfrei kassieren
können.
Liegt der persönliche
Steuersatz unter 25%, muss auch nur der niedrigere Satz für Kapitalerträge
gezahlt werden. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt,
ob zuviel Steuern abgeführt wurden und erstattet den Überzahlungsbetrag.
Von dieser Regelung profitierenvor allem Rentner und Sparer, die zwar
Kapitaleinkünfte, aber sonst eher geringe Einkommen haben.
Bei Erwerb von Wertpapieren
vor dem 1.1.2009 bleiben Kursgewinne steuerfrei, wenn die Papiere mindestens
zwölf Monate im Depot lagen.
Was bei ausländischen
Investmentfonds und ausländischen Depots noch zu beachten ist, erfahren
Sie auf .....
Wichtig: Fondssparen
durch Vermögenswirksame Leistungen.
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage
fördert der Staat vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage
ist abhängig von der Anlageform: Es gibt sie nur für das Bausparen und
das Beteiligungssparen ( Fondssparplan oder Mitarbeiterbeteiligung). Keine
Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es dagegen, wenn vermögenswirksame Leistungen
in Sparverträgen bei einem Kreditinstitut oder Kapitallebensversicherungen
angelegt werden.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage
erhält man nur, wenn das zu versteuernde Einkommen unter einer bestimmten
Grenze bleibt, und zwar bei Alleinstehenden 20.000 EUR (17.900 EUR bei
Bausparen), bei Verheirateten 40.000 EUR (35.800 EUR bei Bausparen).
Das zu versteuernde Einkommen
darf nicht mit dem Bruttoeinkommen verwechselt werden: Das Bruttoeinkommen
darf erheblich höher sein, denn davon werden unter anderem Werbungskosten,
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, um das zu versteuernde
Einkommen zu berechnen. Wer Kinder hat, darf bei der Ermittlung des zu
versteuernden Einkommens, das für die Arbeitnehmer-Sparzulage maßgebend
ist, immer die Freibeträge für Kinder abziehen. Dies gilt auch dann, wenn
man diese Freibeträge tatsächlich gar nicht erhält, sondern es beim ausgezahlten
Kindergeld bleibt.
Wie hoch
ist die Arbeitnehmer-Sparzulage? |
Anlageform |
Förderhöchstbetrag
|
Sparzulage
pro Jahr
|
Bausparen |
470
EUR
|
9
%
|
43,00
EUR
|
Fondssparen |
400
EUR
|
20
%
|
80,00
EUR
|
Gesamtförderung |
870
EUR
|
|
123,00
EUR
|
Tipp: Betriebliche
Altersversorgung (bAV) statt VL
Vermögenswirksame Leistungen
sind als Entgeltbestandteil grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Dies wirkt sich i. d. R. negativ auf das Nettogehalt der Arbeitnehmer
aus. Mit bAV statt VL können nun VL für eine bAV eingesetzt werden. Arbeitnehmer
sparen dabei Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitgeber senken
ihre Lohnnebenkosten durch die Sozialversicherungsersparnis, die sie aus
der Umwandlung der bisherigen VL-Zahlung in eine bAV realisieren.
Im Rahmen der Entgeltumwandlung
können zwei Varianten angeboten werden: Verwendung der vormaligen VL-Zahlung
-
|
als Beitrag
in die bAV: Arbeitnehmer haben hierbei bei gleichem Anlagebetrag ein
höheres Nettoeinkommen als bei Auszahlung der VL. Arbeitgeber senken
ihre Lohnnebenkosten durch die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen.
|
-
|
plus Nutzung
der daraus resultierenden Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
als erhöhten Beitrag in die bAV. |
Förderquote mit
bAV: Im Ergebnis
realisieren Arbeitnehmer bei gleichbleibendem Nettoeinkommen einen bis
zu doppelt so hohen Anlagebetrag und damit eine Förderquote von 50%
und mehr als bei Auszahlung der VL.
|