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Hartzsichere Umstrukturierung des Vermögens

Das neue Hartz IV Gesetz tritt ab 01.01.2005 in Kraft und stellt einen erheblichen Einschnitt für die bisherige Wohlstandsgesellschaft in Deutschland dar, da die Betroffenen ab sofort grundsätzlich zuerst ihr eigenes Vermögen für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, bevor der Staat weitere Sozialleistungen zahlt.

5.  Die Freibeträge für Vermögen und Ersparnisse:

Vermögensfreibetrag: Die Freibeträge für Vermögen allgemeiner Natur (Bargeld, Sparbuch, Fonds, Aktien etc.) liegen bei 200 Euro pro Lebensjahr, mindestens 4.100 Euro, höchstens 13.000 Euro. Wer vor 1948 geboren wurde, hat einen Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr (maximal 33.888 Euro). Für dringende Anschaffungen sind weitere 750 Euro als Freibetrag für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft anzusetzen. Bei einer Elternpaar mit Kind sind das insgesamt noch einmal 2.250 Euro.

Altersvorsorgefreibetrag: Zusätzlich darf man zur reinen Altersvorsorge unabhängig vom "Betrag auf dem Sparbuch" für jedes Lebensjahr zusätzlich 200 Euro an "geldwerten Ansprüchen aus der Altersvorsorge" besitzen, sofern der Versicherungsvertrag sicherstellt, dass der Anleger das Geld erst bekommt, wenn er das 65. Lebensjahr erfüllt hat und es keine Möglichkeit des vorzeitigen Rückkaufs der Beiträge gibt.

Beispiel: Herr Kurt Clever als 30-jähriger Berufstätiger besitzt 8.000 EURO in einem Fondsdepot und 2.000 EURO auf dem Sparbuch und eine private Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufwert von ca. 7.000 EURO, auf die er jedoch erst ab dem 60. Lebensjahr zugreifen kann. Darüber hinaus besitzt er eine betriebliche Altersvorsorge, die ihm ab dem 60. Lebensjahr entweder eine Kapitalzahlung von bis zu 200.000 EURO oder eine lebenslange Rente von 1.200 EURO pro Monat zahlt. Kurt Clever beantragt jetzt ALG II. Sein Vermögensfreibetrag beträgt 6.000 EURO (200 EURO X 30 Jahre). Das bedeutet, dass er von den 10.000 EURO Vermögen als erstes 4.000 EURO verbrauchen muss bevor er Anspruch auf ALG II hat. Für die private Altersvorsorge stehen Kurt nochmals 6.000 EURO als Altersvorsorgefreibetrag (200 EURO X 30 Jahre) zusätzlich zu, so dass er von seiner privaten Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufwert von ca. 7.000 EURO nur 1.000 EURO verbrauchen müsste. Da der Rückkaufwert der privaten Kapitallebensversicherung um mehr als 10% unter den Eigenbeitrag liegt, muss es auch keine Teilkündigung durchführen. Die betriebliche Altersvorsorge mit einer Kapitalzahlung von bis zu 200.000 EURO ist komplett geschützt und muss nicht für den Lebensunterhalt konsumiert werden, da diese als reine Altersvorsorge nach Hartz IV gilt.

Kinderfreibeträge: Darüber hinaus soll für die im Haushalt lebenden Kinder bis 18 Jahre ein Freibetrag von 4.100 Euro für Sparverträge gelten, die auf den Namen des Kindes lauten. Hinzu kommt ein sogenannter Anschaffungsfreibetrag von 750 Euro.



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