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Übersicht Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers (bis 35.000 DM für Alleinstehende, bis 70.000 DM für Verheiratete) durch den Staat gefördert.

Es bestehen nebeneinander 2 Möglichkeiten der Förderung, die gemeinsam erzielt werden können:

  • Anlage von maximal 800,- DM jährlich in einen Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% (= 160,- DM) gefördert wird (neue Bundesländer 25% = 200,- DM jährlich). Der Aktienanteil des Fonds muss mindestens 60% betragen.


  • Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung (oder Bausparvertrag) mit einer jährlichen Sparprämie in Höhe von 936,- DM (= 78,- DM monatlich). Hier fördert der Staat mit 10% jährlich (= 93,60 DM).


  • Abhängig von der Form der Anlage beträgt die Mindestdauer eines VL-Vertrages 6 bzw. 7 Jahre.
  • Es sind somit 1.736 DM im Jahr mit einer Sparzulage begünstigt. Die maximale Sparzulage beträgt insgesamt 254 DM pro Jahr!



    Wertentwicklung Vermögenswirksamer Leistungen


    6 VL-Verträge über 36 Jahre mit dem Höchstbetrag 78 DM
    Durchschnittliche jährliche Rendite der Fonds 10 % (Ausgabeaufschlag 5%)
     
    Monatlicher Sparbetrag

    78,00 DM
    Gezahlter Betrag über 36 Jahre

    33.696,00 DM
    Endbetrag der Investition
    (unter Berücksichtigung von 10 % Rendite)

    308.000,00 DM
    Endbetrag der Investition mit staatlicher Förderung (unter Berücksichtigung von 10 % Rendite) 315.000,00 DM


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    Zögern Sie nicht uns anzurufen, wir beraten Sie gerne persönlich bzgl. Ihrer Vorsorgevorkehrungen unter 0221/ 57096-0.



     
    Wichtiger Hinweis

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