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  GESETZLICHE RENTE   


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Seit dem 01.01.2001 wurden die Leistungen für die staatlich versicherten Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung erheblich gekürzt. Einerseits wurden sowohl die Höhe der Leistungen auf 63% des zugrundegelegten Einkommens als auch deren Umfang durch die Abschaffung der gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente und die Einführung der Erwerbsminderungsrente durch das neue Rentengesetz auf ein minimales Leistungsniveau drastisch reduziert (dazu mehr im Kapitel Berufsunfähigkeitsrente).

Rentenformel:
Wie sich Ihre Altersversorgung aus der gesetzlichen Rente errechnet zeigt Ihnen die folgende Rentenformel. Der Rentenberechnung liegt eine an sich recht einfache Formel zugrunde:

Rente = E x Z x R x A

E
ist die Summe der Entgeltpunkte:Jeder Rentenversicherte erhält pro Jahr eine bestimmte Punktzahl. Sie hängt davon ab, ob er mehr oder weniger als das Durchschnittseinkommen verdient (und entsprechend in die Rentenkasse eingezahlt) hat.

Der Durchschnittsverdiener erhält 1,0 Entgeltpunkte.

Dieser Wert erhöht oder reduziert sich: Wer zum Beispiel zehn Prozent mehr als der Durchschnitt verdient, erhält 1,1 Entgeltpunkte, wer fünf Prozent weniger verdient, nur 0,95 Entgeltpunkte. Die Entgeltpunktezahl läßt sich allerdings nicht beliebig erhöhen: Das Gehalt wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (etwa 1,8 Entgeltpunkte) berücksichtigt.
Die Entgeltpunkte werden für jedes Jahr der Berufstätigkeit ermittelt, addiert und ergeben so in der Formel den Wert E.

Z
bezeichnet den Zugangsfaktor und beträgt normalerweise 1.Dieser Wert ändert sich nur dann, wenn die Rente früher oder später als üblich ausgezahlt werden soll: So verringert sich Z um jeden Monat, um den der Renteneintritt vorgezogen wird, um 0,003 Punkte.


R
ist der Rentenart-Faktor und beträgt bei der Altersrente 1.Dieser Wert ändert sich nur für andere Rentenarten: Bei der Witwenrente beträgt er zum Beispiel 0,6 und bei der Berufsunfähigkeitsrente 0,6667.


A
benennt den aktuellen Rentenwert, der für jedes Jahr festgesetzt wird. Zurzeit beträgt A = 48,58 Mark (neue Bundesländer 42,26 Mark).

Beispiel: Ein Versicherter hat 40 Jahre lang jedes Jahr durchschnittlich verdient, also (voraussichtlich) 54 513 Mark im Jahr 2000. Dann beträgt seine Monatsrente (E = 40 x 1; Z = 1; R = 1; A = 48,58 Mark):

Rente = E x Z x R x A = 40 x 1 x 1 x 48,58 Mark = 1943,20 Deutsche Mark


 
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