| Die
Gesetzliche Krankenver-sicherung (GKV) |
Die
Private Krankenversicherung (PKV) |
| Die
GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip. Alle gesetzlich
Versicherten werden gleich behandelt. |
Die
PKV funktioniert nach dem Individualprinzip. Der Versicherungsschutz
kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen
gestaltet werden. |
| Ab
2009 wird die Finanzierung über den sog. Gesundheitsfonds
finanziert. Es gilt ein von der Bundesregierung beschlossener
einheitlicher prozentualer Beitragssatz. Zusätzlich können
die Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag
fordern, wenn sie mit dem zugewiesenen Geld nicht auskommen.
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Jeder
Versicherte zahlt einen indivduellen Beitrag. Er richtet
sich nach Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und
dem individuell gewählten Versicherungsschutz. |
| Die
Beiträge werden nach dem Umlageverfahren unter sozialen
Aspekten erhoben - ohne Bildung von Altersrückstellungen. |
Die
Beiträge werden nach dem Kapitaldeckungsverfahren
gebildet und damit Rückstellungen für das Alter aufgebaut. |
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Rund
51,3 Mill. Mitglieder zählen die GKV. Davon ist der größte
Teil als Angestellter oder Arbeiter pflichtversichert.
Wer weniger als 49.950 EUR (2010) im Jahr verdient, unterliegt
der Versicherungspflicht. Nur die Wahl der Krankenkasse ist
frei.
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Nur
8,8 Mill. Versicherte zählt die PKV. Denn nur wer über
der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann zur PKV wechseln.
Beim Wechsel ist aber seit 2007 eine 3-Jahres-Wechselfrist zu
beachten. Außerdem haben Beamte, Selbstständige und
Freiberufler die Möglichkeit, sich privat zu versichern. |
| Jedes
Mitglied zahlt einen bestimmten Anteil seines Bruttoeinkommens,
Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert. |
Jeder
Versicherte zahlt einen individuellen Beitrag. Familienmitglieder
müssen jeweils eine Police abschließen. |
| Der
Leistungskatalog ist gesetzlich definiert. Eine individuelle
Erweiterung kann nur durch eine Private Zusatzversicherung erreicht
werden. |
Je
nach Bedarf kann der Versicherungsschutz individuell zusammengestellt
werden; vom Basis- bis zum Spitzenschutz. |
| Ärzte,
Krankenhäuser und Apotheken rechnen direkt mit der
Krankenkasse ab. |
Die
Abrechnung mit Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken
übernimmt der Versicherte selbst. Die Kosten werden durch
den Versicherer erstattet. |
| Wer
von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechselt,
ist an diese Entscheidung gebunden. |
Der
Wechsel zurück in die gesetzlichen Krankenkassen
ist im Allgemeinen nicht möglich. Ausnahmen bestehen
hier aber: Unterschreitet das Einkommen die Bemessungsgrenze
oder tritt Arbeitslosigkeit ein, können Ausnahmen gemacht
werden. |
| Es
besteht keine Kündigungsmöglichkeit durch die
Krankenkasse. Der Gesetzgeber kann die Leistungen einschränken
oder verändern. |
Es
besteht keine Kündigungsmöglichkeit durch den
Versicherer. Die vertraglich vereinbarten Leistungen können
nicht verändert oder eingeschränkt werden. |