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 Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung


1. Wegfall der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente
2. Welche Zielgruppen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen
3. Checkliste private Berufsunfähigkeitsversicherung

            - Checkliste - Versicherungsbedingungen
            - Checkliste - Versicherungsantrag
            - Wir haben getestet: Unsere Empfehlungen für Sie

4. Unser Angebot zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie



  Checkliste private Berufsunfähigkeitsversicherung


- Worauf Sie bei privaten Versicherungsverträgen im Kleingedruckten (Versicherungsbedingungen) besonders achten müssen -



 Checkliste Versicherungsbedingungen
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
    Der Versicherte gilt dann schon als berufsunfähig, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und der Versicherer darauf verzichtet, ihn auf einen anderen Beruf zu verweisen.

  • 6-Monats-Prognose
    Der Versicherer erkennt die Berufsunfähigkeit (BU) an, wenn ein Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von "voraussichtlich 6 Monate" diagnostiziert.


  • Anerkennung ab Beginn
    Ist der Versicherte 6 Monate nicht in der Lage, seinen Beruf auszuüben, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als BU. Die versicherte Leistung wird aber bereits rückwirkend, d.h. ab Beginn, erbracht.

  • Keine Meldefrist
    Der Anspruch auf eine BU-Rente beginnt mit Ablauf des Monats in dem die Berunfsunfähigkeit tatsächlich eingetreten ist. Bei verspätetet Meldung der BU zahlt der Versicherer rückwirkend (bis zu 3 Jahre).

    Achtung: Falls eine Krankentagegeldversicherung besteht, stellt sich das Problem der Doppelzahlung bei "rückwirkender Zahlung" durch den BU-Versicherer. Ein bereits empfangenes Krankentagegeld müsste zurückgezahlt werden.

  • keine Arztanordnungsklausel
    Die BU-Leistung wird auch dann erbracht, wenn der Versicherte den ärztlichen Empfehlungen zur Besserung seines Gesundheitszustandes nicht folgt.
  • Laufzeit
    Die Vertragslaufzeit sollte so gewählt werden können, dass die Altersrente nahtlos an die Leistungsdauer der BU-Rentenzahlung anschließt.
  • Rücktrittsrecht maximal 5 Jahre
    Hat der Kunde bei Gesundheitsfragen im Vertrag falsche Angaben gemacht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht sollte höchstens 5 Jahre betragen.
  • Unverschuldete Obliegenheitsverletzung
    Der Versicherer verzichtet auf sein Recht, die Beiträge zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Versicherte schuldlos bestimmte Angaben nicht gemacht hat.



 Checkliste Versicherungsantrag

  • Hinweis auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht leicht verständlich


  • Fragen zu Krankenhausaufenthalten beziehen sich nur auf die letzten 10 Jahre


  • Fragen zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuche, Erkrankungen) beziehen sich nur auf die letzten 5 Jahre, mit Ausnahme von HIV


  • Gesundheitsfragen beziehen nur objektive Tatbestände ein (Krankheiten, Unfälle, Behinderungen)






Wir haben getestet: Unsere Empfehlungen für Sie                          

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