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Berufsunfähig: Jeder Vierte betroffen - Den Absturz verhindern.
Das Risiko, den
Beruf weit vor der Rente aufgeben zu müssen, ist viel höher
als die meisten vermuten. Statistisch trifft es jeden Vierten. Doch
die meisten Berufstätigen unterschätzen das Risiko, berufsunfähig
zu werden. Sie sind auch über die finanziellen Folgen im Unklaren.
Denn viele erliegen dem Irrglauben, dass die gesetzliche Rentenversicherung
ausreichend ist. Dem ist aber nicht so. Denn
ab 1961 Geborene bekommen seit dem 1.1.2001 keine Berufsunfähigkeitsrente
mehr vom Staat. Die von dieser Regelung Betroffenen können
sich mit einer privaten Berunfsunfähigkeitsversicherung vor
den Folgen schützen.
So
stellt FINANZtest schon 2001 (Heft 08) fest: "Privater Versicherungsschutz
muss sein! Seit dem 01.01.2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-
und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr. Deswegen mahnt FINANZtest
die Bundesbürger" Privater Versicherungsschutz muss sein!
Eine private Berufsunfähigkeits-versicherung wird immer wichtiger.
Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit
nicht mehr. FINANZtest TIPP. Schließen Sie so bald wie möglich eine
Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Auch viele jüngere Leute müssen
aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Und: Je niedriger
das Eintrittsalter, desto niedriger sind die Beiträge für den Versicherungsschutz."
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Dazu
ein paar Zahlen: Bis Ende 2008 waren laut Deutsche Rentenversicherung
(DRV) allein mehr als 1,56 Millionen Menschen berufs- bzw.
erwerbsunfähig (BU/EU). Jedes Jahr kommen ca. 163.000
BU/EU-Fälle hinzu (DRV 2008). Im Schnitt sind sie dann
erst 50,7 Jahre alt. Die Personen, denen etwas passiert werden
zudem immer jünger. So werden bei den 25- bis 34-jährigen
ca. 60.000 neue BU/EU-Fälle pro Jahr gemeldet. Ein Grund
für die hohe Zahl an EU/BU-Fällen ist der drastische
Anstieg der Zivilisations-krankheiten (Herz, Psyche, Krebs).
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Alle 6 Sekunden passiert
ein Heim- oder Freizeitunfall in Deutschland. Die finanziellen
Folgen einer Invalidität sind nicht absehbar! |
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IN ANLAGEBERATUNG ONLINE
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Die gesetzliche
Absicherung allein genügt nicht. Ohne
private Vorsorge für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bleibt
den Betroffenen höchstens eine gesetzliche Invalidenrente.
Sie ist jedoch sehr niedrig: In den alten Bundesländern liegt sie
derzeit bei durchschnittlich 753 EUR, in den neuen bei etwa 662
EUR (DRV 2008). Ob damit der Lebensstandard gehalten werden kann,
muss jeder für sich beantworten. Doch Vorsicht! Die volle Rente
erhalten aber nur diejenigen, die so krank sind, dass sie keinen
Beruf mehr ausüben können, nicht einmal mehr als Pförtner.
Auch höher qualifizierte Arbeitnehmer müssen – sofern sie nach dem
1.1.1961 geboren sind – jetzt jede andere Arbeit annehmen, die sie
noch bewältigen können. Es wird nur noch das Leistungsvermögen
beurteilt. Bisherige Kriterien wie beruflicher Status und Lebensstellung
bleiben unberücksichtigt. Wer mehr als 3 Stunden, aber weniger
als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, der erhält auch nur die
halbe Erwerbsminderungsrente. Also es wird erwartet, dass ein zusätzliches
Einkommen vorhanden ist.
Privater Schutz ist notwendig.
Da es vom Staat nur einen Notgroschen gibt, ist private Vorsorge
das Gebot der Stunde. Sie ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
(BU-Versicherung) möglich, die eine monatliche Rente zahlt, wenn
ein Versicherter seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr ausüben kann. Finanztest untersucht regelmäßig
die Angebote von Versicheren. Nur diejenigen erhalten das begehrte
Finanztest-Qualitätsurteil, die festgelegte Kriterien erfüllen.
Das Ergebnis ist erfreulich: Die Zahl der Angebote, die die Kriterien
für das Finanztest-Qualitätsurteil „sehr gut" erfüllen,
hat sich im Vergleich zu den Vorjahren erhöht. So hat Finanztest
in der aktuellen Ausgabe (7/2010) 39 Tarife mit "sehr gut"
bewertet. Bei der Beurteilung der Angebote waren die Versicherungsbedingungen
wieder das ausschlaggebende Kriterium. Denn wichtiger als der Preis
ist, dass eine Versicherung im Ernstfall wirklich zahlt. Kann sie
wegen wenig kundenfreundlicher Bedingungen die Zahlung verweigern,
nutzt es dem Betroffenen nichts, wenn er jahrelang preiswert versichert
war.
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Keine
staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.
Seit dem 01.01.2001 gibt es keine
gesetzliche Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr.
Deswegen mahnt Finanztest: "Berufsunfähig. Privater Versicherungsschutz
muss sein! Absturz verhindern. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
wird immer wichtiger. Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei
Berufsunfähigkeit nicht mehr".
Die entscheidenden Änderungen der Reform:
Das Paradoxe nun ist, dass trotz dieses erheblichen Bedarfs bei einer hohen Anzahl von Erwerbstätigen seit dem 1.1.2001 die gesetzlichen Leistungen von der Bundesregierung erheblich reduziert wurden:
Die Berufsunfähigkeitsrente wird durch die neue leistungsarme Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, bekommt keine Rente mehr wegen Berufsunfähigkeit
oder Erwerbsunfähigkeit vom Staat.
Die neue Erwerbsminderungsrente ist Teil des gesetzlichen Rentensystems
und beträgt bei voller Erwerbsminderungsrente 40-50 % vom Nettoeinkommenund
bei halber Rente nur 20-25 % vom Nettoeinkommen (s.u.).
Die entscheidenden Änderungen im Einzelnen: |
- Die Renten wurden gekürzt.
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- Die Renten werden später gezahlt.
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- Die Renten sind grundsätzlich befristet.
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- Die gesetzliche Rentenversicherung kann Sie fast uneingeschränkt
auf andere Berufe verweisen, die Sie annehmen müssen, ohne
dass Ihr früherer Beruf berücksichtigt wird.
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- Auf die Arbeitsmarktlage wird keine Rücksicht mehr genommen.
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Voraussetzungen für die neue Erwerbsminderungsrente: |
Die volle Rente i.H.v. 40-50 % vom Nettoeinkommen wird gezahlt, sofern Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. |
Die halbe Rente i.H.v. 20-25 % vom Nettoeinkommen wird gezahlt, sofern Sie weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. Dabei ist eine Verweisung möglich, d.h. es ist unerheblich, ob die Tätigkeit im erlernten Beruf ausgeübt wird oder nicht! |
Beispiel (grob überschlägig): |
Bruttoeinkommen
2.500 EUR, Nettoeinkommen 1.855 EUR (StKl III/0) pro Monat |
Volle Erwerbsminderungsrente etwa 909 EUR pro Monat
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Halbe Erwerbsminderungsrente etwa 454 EUR pro Monat
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Welche Auswirkungen hat die Reform und für wen?
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es seit dem 1.01.2001 keine
Berufsunfähigkeits- und keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr
gibt. Stattdessen gibt es eine leistungsschwache vereinheitlichte
Erwerbsminderungsrente, die völlig unabhängig vom individuellen
Berufsbild des Erwerbstätigen ist und dessen finanzielles Ausfallrisiko
bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht abdeckt.
Gerade junge Erwerbstätigen werden hierdurch erheblich schlechter
gestellt, so dass für diese die private Vorsorge existentiell
wichtig geworden ist. Jeder junge Erwerbstätige ist heute gezwungen,
selbst eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen,
wenn er im Falle der Berufsunfähigkeit nicht von staatlicher
Unterstützung leben möchte.
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